Unsere Services rund um Ihren Energieausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis
Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist meist günstiger. Er eignet sich für Gebäude, die über eine ausreichende Verbrauchshistorie verfügen.
Wann benötigen Sie einen Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn Ihr Gebäude mehr als fünf Wohneinheiten hat oder nach 1977 erbaut wurde und den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Bedarfsausweis
Hier wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage der Bausubstanz und Heizungsanlage berechnet. Er ist bei Neubauten und umfassend sanierten Gebäuden Pflicht oder wenn für das Gebäude keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Wann benötigen Sie einen Bedarfsausweis?
Ein Bedarfsausweis ist erforderlich bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht nach der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Auch bei Neubauten und umfassend modernisierten Gebäuden ist der Bedarfsausweis Pflicht.